Jany Immobilien Heiligenhafen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Jany Immobilien Heiligenhafen

1. Wir sind - soweit nichts anderes vereinbart, als Nachweismakler tätig und berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden. Auftraggeber ist sowohl der Verkäufer eines Objektes, als auch der objektsuchende Interessent.

2. Unsere Angebote sind freibleibend und stützen sich auf Informationen vom Eigentümer. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir daher nicht haften. Ein Zwischenverkauf- bzw. vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.

3. Unsere Angebote und Mitteilungen sind vertraulich, die Weitergabe an Dritte verpflichtet zu Schadensersatz in Höhe der Provision.

4. Ist dem Empfänger ein Angebot bereits bekannt, so hat er dies mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen.

5. Die Maklergebühr beträgt 5,9 % einschl. der gesetzlichen MWSt. des notariell verbrieften Kaufpreises am Tage der Verbriefung. Fällig beim Erwerb für unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit, zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach notarieller Verbriefung. Die Provision wird auch dann geschuldet, wenn eine mit dem Kaufinteressenten gesellschaftlich oder familiär verbundene dritte Person, Partner des von uns nachgewiesenen Vertrages wird. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn Verträge rückgängig gemacht werden.

6. Es besteht auch dann Provisionsanspruch, wenn die Bedingungen des Vertrages von dem in den überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen oder wenn der Erwerb durch Zuschlag in einer Zwangsversteigerung erfolgt. Ebenso entsteht ein Anspruch, wenn der Vertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird.

7. Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Anspruch auf die Provision des Erstanbieters nicht. Wir empfehlen, dem nachfolgenden Makler die Vorkenntnis schriftlich mitzuteilen.

8. Werden aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Ferner haben wir Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift / Kopie und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

9. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Oldenburg in Holstein. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.